allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Radmarathon:

1. Mit der Anmeldung bestätigt der Anmelder die Richtigkeit der eingegebenen Daten und erklärt sich mit den Bedingungen der Veranstaltung und den Ausschreibungsbedingungen des Radmarathons einverstanden. Er erklärt, dass er gesund und ausreichend vorbereitet ist und an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung teilnimmt. Er wird alle Anweisungen des Veranstalters befolgen und keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen.

2. Die Teilnahme ist nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Bezahlung der Anmeldegebühr möglich. Der Marathon ist ausschließlich rekreativer Natur, alle Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung im Straßenverkehr und müssen die Straßenverkehrsordnung sowie die Anweisungen der Veranstalter, der Polizei und der Ordner beachten.

3. Kinder unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten bzw. die Begleitung einer organisierten Gruppe gemäß den geltenden Gesetzen. Kinder fahren in Begleitung einer erwachsenen Person im Verhältnis 1:1, wobei die Verantwortung vollständig bei den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten liegt, auch wenn diese nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

4. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Schäden, Folgen der Unvorbereitetheit des Teilnehmers, die Verwendung eines ungeeigneten Fahrrads, die Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung oder der Anweisungen des Veranstalters, sowie nicht für begangene Verstöße, Diebstahl oder Schäden, die Teilnehmer sich selbst oder Dritten zufügen.

5. Alle Teilnehmer müssen für ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Teilnehmer und Besucher sorgen. Es wird empfohlen, einen angemessenen Abstand zwischen den Radfahrern einzuhalten, insbesondere bei Abfahrten. Ein Helm ist für alle Teilnehmer Pflicht.

6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Inhalt der Veranstaltung auch nach Anmeldung und Bezahlung der Anmeldegebühr vorzunehmen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr im Falle von Änderungen der Strecke, des Programms, des Geschenkpakets oder bei schlechtem Wetter, da die Veranstaltung bei jedem Wetter stattfindet. Ausgenommen sind objektive Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung verhindern würden; in diesem Fall ist eine Rückerstattung der Anmeldegebühr oder eine Übertragung auf das nächste Jahr möglich.

7. Die Veranstalter haben das Recht, Teilnehmer auszuschließen, die gegen die Regeln verstoßen oder eine Gefahr für andere darstellen.

8. Rettungs- und Begleitfahrzeuge werden am Start, Ziel und auf der gesamten Marathonstrecke anwesend sein.